Beschlüsse,TK Aerobic
TK/AERO/15_20 - Schriftliche Verwarnung Klaus Häberle
- Beschluss:
- Schriftliche Verwarnung Klaus Häberle
- Gremium
- Technisches Komitee Aerobic im DTB
- Datum
- Sonntag, 13. Dezember 2015
- Veranstaltung
- TK Sitzung, Ingelheim
- Autor
- Technisches Komitee Aerobic
- Anlagen
Präambel
Das o.g. Gremium beschließt wie folgt.
Beschlusstext
In Konsequenz des Vorfalles zum Bundeskadertest Aerobic am 14.11.2015 in Halle (Saale) zwischen der DTB-Trainerin Lena Bartschies und Klaus Häberle (SSV Ulm 1846 e.V.) erhebt das TK den Vorwurf des ungebührlichen Verhaltens gegen Kampfrichter im Rahmen einer Bundesveranstaltung des Deutschen Turner-Bundes nach §3.2.2.1f Rechts- und Verfahrensordnung des DTB 2014, vom 24.11.2013. Das TK weist darauf hin, dass im Wiederholungsfall, im Rahmen der Verbandsgerichtsbarkeit, derartige Verstöße mit einer Sperre von bis zu zwei Jahren gemäß §3.2.2.3 Rechts- und Verfahrensordnung geahndet werden.
Zur abschließenden Bewertung des Falles wurden alle beteiligten Parteien um Stellungnahme gebeten. Es erfolgte eine Rückantwort von Dirk Engel-Korus, als zweiter Kampfrichter der Station sowie Lena Bartschies. Eine Stellungnahme von Klaus Häberle ging dem TK nicht zu.
Entsprechend der vorliegenden Aussagen entscheidet das TK die Aussprache einer schriftlichen Verwarnung nach §3.2.2.1 Rechts- und Verfahrensordnung des DTB 2014, vom 24.11.2013. Die Verwarnung wird dem Verein zur Kenntnis gesendet.